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Monday, January 28, 2013

"Sie und ein Herzstillstand"


Carolin Wosnitza alias "Sexy Cora" war als Erotik-Darstellerin bekannt und starb während einer Brust-OP. Ihre Narkoseärztin bekennt sich vor Gericht zu ihrer Schuld, die sichtbar auf ihr lastet


Ihren Beruf hat die Ärztin aufgegeben, die Schuldgefühle scheinen sie niederzudrücken, ihr Gesicht ist ein Spiegel ihrer bitteren Lebenserfahrung. "Ich trage die Verantwortung und die Schuld für den Tod an der Patientin Carolin Wosnitza", beginnt die Angeklagte ihre Aussage im Prozess um den Tod der als "Sexy Cora" bekannt gewordenen Pornodarstellerin. "Zu dieser Verantwortung und Schuld bekenne ich mich."
Ganz in Schwarz gekleidet ist die Angeklagte im Gericht erschienen, wo sie sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten muss, die blonden Haare hat die 56-Jährige zu einem straffen Zopf zusammengefasst, die Augen auf dem Weg zum Verhandlungssaal hinter einer Sonnenbrille verborgen. Aufmerksam mustert der Witwer der verstorbenen 23-Jährigen, Tim Wosnitza, die Frau auf der Anklagebank.
Unter der Regie des jetzt als Nebenkläger auftretenden Mannes hatte Carolin Wosnitza über Bilder auf Erotikportalen im Internet den Weg ins Pornobusiness eingeschlagen, mit dem sie und ihr Mann viel Geld verdienten. In der Hoffnung auf noch mehr Publicity und Verdienstmöglichkeiten hatte die junge Frau ihre Brust zum mittlerweile fünften Mal vergrößern lassen wollen. Die geplante Operation, die ihr von Körbchengröße F zu G verhelfen sollte, wurde ihr zum Verhängnis. Im Laufe des Eingriffs erlitt sie einen Herzstillstand, fiel ins Koma und verstarb neun Tage später.

Blass und kein Puls
Die Staatsanwaltschaft wirft nun der Ärztin vor, sie habe bei der am 11. Januar 2011 vorgenommenen Operation als zuständige Anästhesistin nicht für eine ausreichende Beatmung der Patientin gesorgt. Dadurch sei es zum Sauerstoffmangel gekommen, der einen Herzstillstand ausgelöst habe.
Durch die lange Unterversorgung mit Sauerstoff sei das Gehirn der Patientin so schwer geschädigt worden, dass sie am 20.Januar 2011 verstarb. Die Operation war in einer auf plastische und ästhetische Chirurgie spezialisierten Klinik in Hamburg vorgenommen worden.
Sie habe vor der geplanten Brustoperation der Patientin ein Narkosemittel gespritzt und sie zudem über eine Maske beatmet, erzählt die Angeklagte Marion F. Plötzlich habe sie bemerkt, dass die 23-Jährige sehr blass war, und festgestellt, dass sie keinen Puls mehr hatte.
"Das hat mir schon einen Schock versetzt." Sie sei "elektrisiert und angespannt" gewesen. "Du, die hat einen Herzstillstand", habe sie dem Operateur zugerufen und unverzüglich Medikamente gespritzt, um das Herz zu stimulieren und die Krise abzuwenden. Parallel habe der Chirurg mit Herzdruckmassage begonnen.
Ihr grundlegender Fehler sei es gewesen, dass sie übersehen habe, dass bei einem Gerät zur Überprüfung der Herzfrequenz ein Signalton abgeschaltet war und sie deshalb den Herzstillstand nicht sofort bemerkt habe. "Ich habe das zu verantworten. Ich würde alles darum geben, diesen Fehler wiedergutzumachen. Das kann ich aber nicht."
Halbe Million Euro Schulden
Ihre Tätigkeit als Ärztin habe sie nach diesem fatalen Ereignis aufgegeben, habe mittlerweile einen Rentenantrag gestellt und trage eine finanzielle Last von rund einer halben Million Euro Schulden aus einer früheren Praxisauflösung. Zudem sei sie nach dem Tod ihrer Patientin wegen einer depressiven Phase nur sehr eingeschränkt handlungsfähig gewesen.
"Ich befand mich sehr in einem schwarzen Loch." An Ehemann Tim Wosnitza, habe sie sich bislang nicht gewandt "und mich auch nicht entschuldigt, weil man so etwas nicht entschuldigen kann. Ich fühle mit ihm und der Familie."
Ungeachtet ihres Fehlers sei sie allerdings überzeugt davon, insistiert Marion F., dass sie ihre Patientin seinerzeit richtig beatmet habe. Auch die Sauerstoffzufuhr sei "regelgerecht" gewesen.
Dass sie das Operationsprotokoll nicht korrekt geführt habe, liege daran, dass sie mit der Reanimation "alle Hände voll zu tun hatte", zudem habe ihr und dem Operateur kein weiteres medizinisch geschultes Personal zur Seite gestanden. Dafür, dass es bei der Patientin zum Herzstillstand kam, habe sie keine genaue Erklärung. "Das sind alles Spekulationen."
Dokumentation nicht ordentlich geführt
Doch ein Sachverständiger ist nach Aktenstudium zu einem anderen Schluss gekommen. "Allerwahrscheinlichste Ursache" für den Herzstillstand sei, dass die "Beatmung nicht korrekt funktioniert hat", erklärt der Gutachter im Prozess.
"Ich habe keine berechtigten Zweifel, dass es eine andere Ursache gehabt haben könnte." Bei Carolin Wosnitza sei es möglich, dass sich der Sauerstoffmangel "schon über 20 Minuten aufgebaut hat".
Insofern sei es sehr misslich, dass die Dokumentation bei der Operation, unter anderem über den Kohlendioxidgehalt des Blutes, nicht ordentlich geführt wurde. Normalerweise bemerke man einen Beatmungsfehler "sofort, innerhalb von 30 Sekunden".


 

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