n-de

Sunday, March 3, 2013

Daten, die Ware Verbrechen gestohlen wird in Deutschland

Harte Zeiten für kriminelle Datenhändler: Datenhehlerei soll zur Straftat werden. Doch wie so häufig steckt der Teufel beim geplanten Gesetz im Detail. Kritiker sehen in vielen Fällen große Probleme

Jedem ist klar: Wer gestohlene Ware weiterverkauft, macht sich strafbar. Bisher gilt das allerdings nur für materielle Güter, etwa Handys oder Kameras. Doch wenn es nach einem neuen Gesetzentwurf aus dem hessischen Justizministerium geht, könnte die Polizei bald auch bei Hehlern vor der Tür stehen, deren heiße Ware auf CDs oder Festplatten lagert. Sollte der Entwurf zur "Datenhehlerei" tatsächlich im Strafgesetzbuch landen, drohen bei Handel mit gestohlenen Daten künftig bis zu fünf Jahre Haft.
Kaum jemand bestreitet, dass der Gesetzgeber aktiv werden muss. Die vielen Fälle digitaler Kriminalität in den vergangenen Monaten und Jahren sorgten immer wieder für handfeste Skandale. In dunklen Internetforen blüht der Handel mit Kreditkartendaten, Bankzugängen und E-Mail-Konten. Und für ein paar Euro kann praktisch jeder solche Daten kaufen.
Die strafrechtlichen Folgen solcher Taten sind bisher gering: Der sogenannte "Hackerparagraf" hatte zwar bereits 2007 das Ausspähen von Passwörtern und das Abfangen von Daten mit bis zu drei Jahren Haft unter Strafe gestellt. Doch wer mit diesen Daten handelte, hatte bisher kaum etwas zu befürchten.
Mit dem geplanten neuen § 259 a soll sich das ändern: Danach ist bereits der Versuch strafbar, an illegal erlangte Daten heranzukommen. Und ein Hehler wird im Extremfall sogar höher bestraft als der eigentliche Datendieb.

Alles Auslegungssache?


Doch wie so häufig steckt der Teufel beim geplanten Gesetz im Detail. Kritiker sehen in vielen Fällen große Probleme: Könnte sich eine Zeitung für die Recherche über Skandale noch auf E-Mails oder Dokumente stützen, die Insider aus Firmen herausgeschmuggelt haben?
 
Könnte ein Steuerfahnder noch legal eine der berüchtigten CDs mit Infos zu Steuersündern kaufen, um unterschlagene Millionen für den Fiskus einzutreiben? Was ist mit den vielen privaten Bloggern, die auf ihren Webseiten häufig brisantes Material aus verschwiegenen Quellen präsentieren?
Steuerfahnder und Journalisten sind durch das neue Gesetz ausreichend geschützt, glaubt IT-Anwalt Christian Solmecke aus Köln. "Ob ein Blog-Betreiber auch unter die Ausnahmeregelung fallen würde, ist wohl im Einzelfall durch die Gerichte zu entscheiden." Denn viele Blogger arbeiten sehr professionell und beachten die journalistische Sorgfaltspflicht - oder schreiben sogar regelmäßig nebenbei für Zeitungen und Zeitschriften.

Experte: Gesetz noch zu vage


Problematischer sei die Sachlage dagegen bei Angestellten, die als sogenannte Whistleblower über Missstände in ihren Unternehmen berichten: "Die Rechte der Whistleblower wurden vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in der Vergangenheit auch unter dem Aspekt der Meinungsfreiheit gestärkt", erklärt Solmecke. Sie finden aber in dem aktuellen Gesetzestext keine Berücksichtigung.
Das kritische Fazit des IT-Anwalts: "Der Gesetzentwurf ist bisher recht unbestimmt und soll im Kern offenbar Amtsträger und bestimmte Berufsgruppen in ihren Tätigkeiten schützen. Verschiedene Ausnahmekonstellationen sind jedoch denkbar, weshalb eine Konkretisierung nötig ist. Inwieweit der Gesetzentwurf solche Fälle erfasst, wäre daher durch die enge Formulierung gerichtlich zu klären."
Der finale Gesetzestext zur Datenhehlerei soll dem Bundesrat möglicherweise schon im März vorgelegt werden. Wie die Beispiele zeigen, ist der derzeitige Entwurf aber noch diskussionsbedürftig: Bei der abschließenden Ausarbeitung des Textes gibt es viel zu klären.
 
Quelle: "Computer Bild". Mehr zum Thema finden Sie in der "Computer Bild", Ausgabe 6/2013.
 


Malware-Entferner: Norton Power Eraser:
Ein weiteres Malware-Entfernungstool ohne Echtzeitschutz ist der Power Eraser von Norton. Über das Programm wählen Sie aus, ob Sie einen kompletten System-Scan oder nur einen spezifischen Datei-Scan durchführen möchten. Das Tool listet Funde übersichtlich auf, anschließend fällen Sie die Entscheidung, welche Fehler der Power Eraser beheben soll. Bei Bedarf lassen sich die vorgenommenen Reparaturen wieder rückgängig machen: Denn reagiert der Power Eraser einmal zu sensibel und meldet eine harmlose Datei als schadhaft, lässt sich diese nach der Reparatur in ihren ursprünglichen Zustand zurücksetzen.
Download: Norton Power Eraser herunterladen
 

No comments:

Post a Comment