Dazu müssen notfalls Aktionäre als auch Versicherungskunden, deren Vertrag endet, finanzielle Einbußen hinnehmen. Die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven von festverzinslichen Wertpapieren soll ganz oder teilweise gestrichen werden, wenn der Versicherer die Garantien seiner sonstigen Kunden nicht bedienen kann. Gleiches gilt für die Dividendenzahlung an die Aktionäre, die – je nach Schieflage des Unternehmens – ebenfalls ganz oder teilweise gekürzt werden kann. 2012 hatten die Versicherungsunternehmen insgesamt 800 Millionen Euro an Dividenden gezahlt.
Was Berlin verhindern will
„Kurz- und mittelfristig werden die Lebensversicherer ihre Leistungsversprechen erfüllen können“, betont Kathi Schulten von der Finanzaufsicht Bafin. Doch das könnte sich ändern, wenn die Niedrigzinsphase weiter anhält. Die Rendite öffentlicher Anleihen des Bundes ist im vergangenen Jahr auf durchschnittlich 1,6 Prozent gesunken. Zugleich müssen die Lebensversicherer ihren Kunden einen Garantiezins von durchschnittlich 3,2 Prozent zahlen. Eine Schieflage, die auch der Deutschen Bundesbank zu denken gibt. Bleibt es bei den niedrigen Zinsen, dürfte ein Drittel der Versicherer in den nächsten zehn Jahren Probleme bekommen, ihre aktuellen und zukünftigen Leistungsversprechen an die Kunden einzuhalten, warnt die Bundesbank.Das will die Regierung verhindern. Ihr liegen vor allem die milliardenschweren Bewertungsreserven am Herzen. Diese entstehen dadurch, dass die Kurse der alten, hochverzinsten Wertpapiere, die in den Depots der Versicherungen schlummern, steigen. Diese Kursgewinne müssen per Gesetz zur Hälfte an die ausscheidenden Kunden ausgezahlt werden. Das Problem: Die Gewinne stehen nur auf dem Papier und verschwinden komplett, wenn die Anlage fällig wird.
Die Neuregelung würde das ändern. Auf Basis der Zahlen von 2012 würde die Reform nach Regierungsangaben pro Vertrag zu einer durchschnittliche Einbuße von 440 Euro führen. Im Einzelfall könnten es aber auch mehrere Tausend Euro sein, warnen Verbraucherschützer.
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