n-de

Wednesday, January 15, 2014

Sued Air Berlin Flughafen


Der Flughafen BER wird langsam fertig - und sehr schnell immer teurer. Air Berlin hat die Flughafengesellschaft auf mindestens 48 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Der zuständige Richter regte einen Vergleich zwischen den beiden Parteien an.

Das Gericht sei bereit, ein "Grundurteil" zu fällen, auf dessen Basis sich beide Seiten auf die Höhe der Zahlung verständigen könnten, sagte der Vorsitzende Richter Lothar Köhn bei der Eröffnung des Zivilprozesses um eine Millionenklage von Air Berlin wegen der geplatzten Eröffnung des BER am Mittwochmittag. Richter Kühn regt ausdrücklich zügige Vergleichsverhandlungen zwischen Air Berlin und der Flughafengesellschaft an. Die Kammer habe die Tendenz ihrer beabsichtigten Entscheidung klar erkennen lassen, sagte Kühn. Damit dürfte klar sein, dass die Schadenersatzzahlung deutlich niedriger als die von der Fluggesellschaft geforderten 48 Millionen Euro ausfallen wird.


Zu Prozessbeginn, bei dem weder Air-Berlin-Manager noch die Chefs der Flughafengesellschaft im Potsdamer Landgericht anwesend waren, hatte es für Air Berlin nicht gut ausgesehen. Richter Kühn führte an, dass nach vorläufiger Auffassung der Kammer kein Rechtsverhältnis zwischen Flughafen und Air Berlin bestanden hätte. BER sei kein Flughafen gewesen, sondern nur ein Projekt. "Wir meinen: Auch öffentliche Reden, Werbung, Mitteilungen politischer Stellen können nicht so gewertet werden, dass von einem Rechtsbindungswillen des Flughafens auszugehen war", sagte Richter Kühn. Zum Zeitpunkt der Flugslots für Air Berlin, den die Gesellschaft in Schadenersatzklage anführt, habe kein Flughafen existiert. "Er war weder zugelassen, noch baulich abgenommen." Zudem wies er darauf hin, dass Air Berlin alle für BER geplanten Flüge seitdem in Tegel abwickeln konnte.
Die Kammer sah aber zumindest ein vorvertragliches Verhältnis und damit eine Rücksichtnahme- und Aufklärungspflicht. Die Flughafengesellschaft hätte Air Berlin darüber informieren müssen, dass der Eröffnungstermin am 3. Juni 2012 womöglich nicht sicher war. Die Kammer kündigte an, den Flughafen zu besuchen, da laut Kühn der Zustand weitgehend noch so sei wie im Sommer 2012.

Air Berlin fordert Feststellung der Schadenersatzpflicht

Air Berlin hat die Berliner Flughafengesellschaft wegen der geplatzten Eröffnung des Hauptstadtflughafens auf mindestens 48 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Das hatte der Sprecher des Potsdamer Landgerichts, Frank Tiemann, am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa bestätigt. Die Airline verlangt auch die grundsätzliche Feststellung der Schadenersatzpflicht des Flughafenbetreibers sowie die Erstattung der weiteren Verluste bis zur tatsächlichen Eröffnung, deren Zeitpunkt bislang noch völlig offen ist. Nach Informationen der dpa liegt der weitere Schaden für die Airline pro Monat bei gut einer Million Euro.
Airline-Sprecher Mathias Radowski wollte die genaue Höhe der Klage-Summe nicht nennen, sprach aber von einem hohen zweistelligen Millionenbetrag. Air Berlin geht es um die Erstattung von Verlusten, die durch die geplatzte Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens in Schönefeld im Juni 2012 entstanden sind. Dazu zählten ungenutzte Immobilien und der Mehraufwand auf dem Flughafen Tegel. "Die gesamte Höhe des Schadens ist noch nicht zu beziffern, weil sie von dem endgültigen Termin der Eröffnung des Hauptstadtflughafens abhängt", erklärte Radowski. "Wir sind aber weiterhin an einer außergerichtlichen Einigung interessiert."

Jetziger BER-Chef Mehdorn hat Klage einst selbst initiiert

Flughafenchef Hartmut Mehdorn hatte die Klage als vormaliger Chef von Air Berlin noch selbst initiert. Im Flughafen-Sonderausschuss des Brandenburger Landtags hatte er am Montag erklärt, die Flughafengesellschaft habe der Airline einen Vergleich in Höhe von rund zehn Millionen Euro anbieten wollen. Dem habe aber der Aufsichtsrat nicht zugestimmt. "Wir werden nun aber sicher zu einer Einigung kommen", sagte Mehdorn. (mit dpa)

No comments:

Post a Comment